Organisatorisches

Termin vereinbaren

Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder direkt an der Anmeldung. Nur so können wir konkret abklären, wann und wie lange ein Termin sein sollte und ob der eingetragene Termin auch in Ihren Zeitplan passt.

Möchten Sie den Termin bei einem/r bestimmten Arzt/Ärztin, dann dies bitte so vereinbaren. Anderenfalls sind Sie damit einverstanden, dass Sie zu einem/r freien Arzt/Ärztin den Termin erhalten.

Auch bei akuten Erkrankungen bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren. Sie erhalten dann kurzfristig einen Termin und können sich dadurch längere Wartezeiten in der Praxis ersparen. Lebensbedrohliche Notfälle werden selbstverständlich sofort behandelt.

Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, dann geben Sie ihn bitte telefonisch frei.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen bitten wir im jeweils neuen Quartal Ihre Krankenversichertenkarte mitzubringen.

Weiterhin Bestand hat die Regelung der Überweisung zum spezialisierten Facharzt, da Überweisungen fester Bestandteil der bundesmantelvertraglichen Regelungen (§24 Bundesmantelvertrag-Ärzte) sind. Sie benötigen daher unverändert eine Überweisung von Ihrem Hausarzt, wenn Sie einen spezialisierten Facharzt aufsuchen wollen.

Wiederholungsrezepte und Wiederholungsüberweisungen, auch bei E-Rezepten:

Vor einer Bestellung sollte bei Kassenpatienten die Versichertenkarte eingelesen sein.

Ohne Arztrücksprache können nur Wiederholungsüberweisungen, sowie Wiederholungs-Rezepte oder -Verordnungen für den Quartalsbedarf ausgestellt werden, denen eine Dauerverordnung durch einen Arzt unserer Praxis zu Grunde liegt. Aus medizinischen Gründen sollten chronisch kranke Patienten mindestens einmal im Quartal den Arzt persönlich aufsuchen oder einen Hausbesuch anfordern.

Alle anderen Verordnungen bedürfen einer Arztrücksprache durch Sie persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin hierfür.

Rezepte für Dauerverordnungen können, sofern die Versichertenkarte für das laufende Quartal bereits eingelesen ist, wie folgt bestellt werden:

1) Telefonische Bestellung über die Nummer 0211-426550,  mit sep. Voicemail Nr. 2 drücken, auf der Sie Obiges hinterlassen können. Dies gilt auch für die E-Rezepte.
2) Bestellung über Telefax 0211-4791932

Bitte keine Bestellungen per mail veranlassen.

Für Ihren Rezeptwunsch benötigen wir folgende Angaben: Ihren Namen, Geburtsdatum, Name des Medikamentes, Hersteller, Darreichungsform (z.B. Tabl., Drag., Lsg., Amp.), Packungsgröße, Menge und Ihre Abholzeit, ggfs. auch Ihre Telefonnummer für Rückfragen.

Zur Bestellung einer Überweisung geben Sie bitte Ihren Vor- und Zunamen an, die gewünschte Fachrichtung sowie die vorliegenden Beschwerden oder den Grund Ihres geplanten Besuches. (sofern Wiederholungsüberweisung)

Falls Sie verhindert sind, unsere Praxis während der Sprechstundenzeiten aufzusuchen, senden wir Ihnen oder Ihrer Apotheke gerne das vorbereitetenicht e-Rezept  oder die Überweisung zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vorher um einen voradressierten und vorfrankierten Briefumschlag bitten. Gerne können Sie diesen bei uns hinterlegen.

Das neue E-Rezept

Ab dem 1.1.2024 sind wir gesetzlich verpflichtet die Medikamenten-Verordnungen aller gesetzlich Versicherten auf einem E-Rezept auszustellen. Leider ist es uns ab 2024 nicht mehr möglich Ihnen diese Rezepte, wie gewohnt, auf rosa Papier mitzugeben oder an Apotheken weiterzuleiten.

Wie erhalte ich meine Verordnungen?

Wie gewohnt können Sie Dauer- bzw. Wiederholungsrezepte wie oben erwähnt bestellen.

Wie kann ich das neue E-Rezept einlösen?

Die Medikamente, gebucht auf Ihre Krankenkassenkarte, können in der Apotheke Ihrer Wahl durch Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte abgeholt werden.

Für welche Vorgänge gibt es noch KEIN E-Rezept?

Privatrezepte, Betäubungsmittel und Hilfsmittel müssen wir weiterhin wie gewohnt auf Papier-Rezepte verordnen.

Blutabnahmen

Blutabnahmen (i.d.R. nüchtern) erfolgen nur nach telefonischer Vereinbarung in der Zeit von 7.30 Uhr bis ca. 11.00 Uhr.

Die INR/Quick Bestimmung für Marcumar-Patienten erfolgt direkt bei uns in der Praxis, sodass wir Ihnen umgehend Ihren aktuellen Wert mitteilen und Ihnen eine aktualisierte Einnahmeverordnung mitgeben können. Hierfür ist es nicht notwendig, nüchtern in die Praxis zu kommen.

Notfälle

Akute Notfälle, wie Herzbeschwerden, werden ohne Termin behandelt. Bitte rufen Sie, wenn doch möglich, kurz vorher in der Praxis an, damit wir Sie in den Praxisablauf einplanen können. Bitte unbedingt an der Anmeldung mitteilen, dass es sich um einen Notfall handelt.

Hausbesuche

Wenn Ihre Krankheit es erfordert, besuchen wir Sie zu Hause. Um besser planen zu können, bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.

Haus- und Heimbesuche in unserer näheren Umgebung werden entweder durch unsere Ärzte oder unsere exzellent ausgebildeten MFAs und nichtärztlichen Praxis-Assistentinnen durchgeführt.

Videosprechstunde

Nach Vereinbarung: Der Ablauf wird Ihnen von unserem Team erklärt. Bitte hinterlegen Sie Ihre e-mail Adresse und aktuelle Telefonnummer, um eine Einladung zum Videocall zu erhalten.

LEBENSBEDROHLICHE NOTFÄLLE

RETTUNGSDIENST

der Feuerwehr – Krankenwagen mit Rettungspersonal bzw. ggf. Notarzt:

112 (ohne Vorwahl)

GIFTNOTRUF / TOXIKOLOGISCHER AUSKUNFTSDIENST

+49 (0)341.9724666

BUNDESWEITE ÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENST-NUMMER

116117 (ohne Vorwahl)

Für alle Patienten, die außerhalb der ärztlichen Sprechstundenzeiten akut erkranken und ärztliche Hilfe benötigen.

APOTHEKENNOTDIENST-INFO

+49 (0)800.2282280 oder www.apotheken.de

Den  Apothekennotdienst erfahren Sie über folgenden Link:  Apothekennotdienst.